überSteuern

ja – ich liebe das finanzamt!
ja – ich liebe weite arbeitsplatzanfahrtswege!
ja – ich liebe meinen steuerbescheid!

Das war meine Steuerbescheid für 2002!

Morgen ist der 31.05.2005 liebe Leser und Leserinnen.
Wer seine Einkommenssteuer für 2003 noch nicht gemacht hat, sollte entweder heute eine Nachtschicht einlegen oder jegliche Form und Art der Rückzahlung (Nachzahlung???) in den Wind schlagen. Wir hier überlegen noch, ob wir einen Sicherheitspuffer von rund 12 Stunden in Anspruch nehmen und morgen Mittag die Unterlagen persönlich abgegeben – oder ob wir morgen Nacht bis kurz vor 0 Uhr vor dem Briefkasten unseres Finanzamtes kampieren um den absoluten Nervenkitzel auszukosten, wenn der Sekundenzeigen – laut wie ein Donnerschlag – unermüdlich auf 0 Uhr zutickert..

Kann jemand das Gerücht bestätigen, dass Finanzämter Zeitschaltuhren an ihren Briefkästen haben???

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Pia Drießen, Kind der 80er, Mutter von 3 (Pre)Teens (*2009, *2010, *2012). Head of Content Experience bei SaphirSolution. Bloggt seit 2002 mal lauter und mal leiser. Virtuell unterwegs auf Facebook, bei Twitter und Instagram.
Beitrag erstellt 4659

18 Gedanken zu „überSteuern

  1. >Kann jemand das Gerücht bestätigen, dass Finanzämter >Zeitschaltuhren an ihren Briefkästen haben???

    Ob die Finanzämter sowas machen, weiß ich nicht, aber das Gericht hier gegenüber, da sind die Briefkästen mit sowas ausgestattet. Pünktlich um 12 klappt da der Schalter um, und alles was danach eingeworfen wird, landet in einem anderen Fach. Technisch möglich ist es also…

  2. Sehr geehrtes Fräulein P.,

    ob Zeitschaltuhren in Briefkästen die Spreu vom Weizen der freilich Adrenalin liebenden zu besteuernden Bundesbürger trennt, ist mit nicht bekannt. Allerdings gilt auch hier – wie in allen Belangen der öffentlichen und privat wirtschaftlichen Hand:
    Was innerhalb der an dem Tag der Frist geltenden und üblichen Geschäftszeit beim Adressaten zu geht, das gilt als fristgemäß eingegangen.
    Prost!

  3. Nicht beim Finanzamt ….

    Bestätigung: zumindest im hiesigen Finanzamt ist eine Zeitklappe vorhanden, die die Post pünktlich um Mitternacht in einen seperaten Schacht gleiten laesst…was bei Einführung für sehr viel Unmut geführt hat.

  4. Naja wenn die Post am selben Tag der Frist eingeworfen wird (innerhalb der Geschäftszeiten), gilt dies als als ordnungsgemäß zugegangen. Da können sich auch Beamten nicht gegen wehren…
    Ich habe dies einige Jahre so erprobt (es lebe der last-minute mann) und immer für gut befunden.
    Cheers

  5. Sehr geehrtes Froilein P.,

    es ist zwar eigentlich eine äußerst unpassende Stelle, aber da es nun mal die aktuellste ist…
    Ich wollte nur kurz los werden, dass ich Ihnen ein literarisches Denkmal gesetzt habe.
    Zu sehen unter dem oben angeführten Link PUNKT
    Es grüsst,

    Ihr Marnesium

  6. Ich habe mal gehört dass Finanzämter ihre Zeitschaltuhren absichtlich um 30 Sekunden falsch gehen lassen um Nervenkitzeljunkies wie Ihnen Fräulein Pia den Spaß an der Sache zu verderben.

    @Marcesium
    du bist nicht zufällig Marc aus dem PS2 Forum? Falls doch, interessant dich hier zu sehen.

    Grüße
    Alex B.

  7. Unsere Erklärungen sind seit Punk 18Uhr ausgefüllt, ausgedruckt, eingepackt. Doch nun raubt mir mein Sonnenbrand (O-Ton der Herzdame: „Ich habe Dir gleich gesagt, Du sollst dich eincremen.“) den Schlaf. Schön blöd, der Herr R.

  8. @ Nelly: Ja, dsa ist höchst undurchsichtig, aber …
    Es gibt bestimmte Personenkreise, die müssen am 31.Mai 2005 die Steuererklärung für 2004 abgegeben – und ein paar Pappnasen, die dieser Pflicht nicht unterliegen – so wie wir – die geben die für 2003 ab.

  9. @Frl. Pia Das kommt immer auf die Berufsgruppe an:

    Am 31. Mai 2004 endet die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2003. […] Wird die Steuererklärung von einem Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein erstellt, verlängert sich die Abgabefrist „automatisch“ auf den 30.9.2004. […] Liegen die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung nicht vor, dann können Arbeitnehmer von sich aus zum Zwecke der Steuerrückzahlung eine Veranlagung beantragen.
    Für diese sogenannte Antragsveranlagung, die besser als Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich bekannt ist, gilt eine Antragsfrist von 2 Jahren, die allerdings nicht verlängerbar ist. Das bedeutet, dass der Antrag auf Antragsveranlagung für das Jahr 2003 bis zum 31.12.2005 gestellt werden kann.

    Mehr gibt es hier (auch wenn sich die Angaben v.a. auf das letzte Jahr beziehen: Steuerzahler Bayern

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