Der Glückstampon©

OB revolutioniert den Menstruationsmarkt! Das wäre doch mal eine feine Sache, aber in Wirklichkeit bringen die nur alle halbe Jahr eine neue Form raus, die jetzt noch mehr aufsaugt und den Inhalt noch besser verschließt. Ich frage mich allerdings an dieser Stelle, was diese neue supersaugstarke Wellenform mit Seidenschutzmantel in der Anwendung wirklich nutzt?

Kann man den OB nun noch länger drin lassen?
Das wäre ja mal wirklich ekelig und unhygienisch.

Was heißt genau, dass er noch besser saugt?
Saugt er uns Weibchen nun quasi leer und nimmt gar nicht mehr nur das auf, was eh raus muss?

Was ist Sinn und Zweck des Schutzmantels aus Seide? Besseres Tragegefühl?
Ein Tampon den man fühlt/spürt ist ein Scheiß-Tampon!

Beim intensiven Studium der Verpackung und des Beipackzettels (gibt es außer mir eigentlich noch andere Frauen, die den jedes Mal lesen, in der Hoffnung, es steht mal was neues drauf?) schoss mir plötzlich eine Idee durch den Kopf:

… wenn die ihre Tampons nur einen Tick größer machen würden, dann würden vielleicht so zwei Kügelchen rein passen, die dann bei jeder Bewegung so nett aneinander schlagen und diese leichten Schwingungen erzeugen … und dann … *seuftz*

Das wäre mal eine Revolution des Menstruationsmarktes: Der Glückstampon©!

Ich erhebe hiermit Copyright-Ansprüche auf jeglichen Gebrauch meiner Idee :D

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Pia Drießen, Kind der 80er, Mutter von 3 (Pre)Teens (*2009, *2010, *2012). Head of Content Experience bei SaphirSolution. Bloggt seit 2002 mal lauter und mal leiser. Virtuell unterwegs auf Facebook, bei Twitter und Instagram.
Beitrag erstellt 4659

17 Gedanken zu „Der Glückstampon©

  1. Nun, http://www.dpma.de gibt da Auskunft:

    „Der Geschmacksmusterschutz erfasst die Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon. Die Erscheinungsform kann sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung ergeben.“

    „Mit einem Gebrauchsmuster kann eine Erfindung geschützt werden, die neu ist, auf einem erfinderischen Schritt beruht und gewerblich anwendbar ist (§ 1 Abs. 1 GbmG). Für die Bearbeitung von Gebrauchsmusteranmeldungen ist die beim Deutschen Patent- und Markenamt errichtete Gebrauchsmusterstelle zuständig.“

  2. Da Frau Tina das ja nunmal vorschlägt hätte ich auch gern ein paar Produktproben. Ich hab öfters mal Nasenbluten und die Dinger sollen dabei ja auch nicht schlecht sein. Vor allem, wenns dann noch ne schöne Nasenstimulation gibt. Apropos Nasenscheidewand. Passt ja. :pfeif:

  3. ..scheint als verleitet der Dich ausnahmsweise zu Kreativität, wo andre Frauen doch immer soo unkreativ sind während dieser Zeit :)

    Bist und bleibst wohl eine besondere Ausnahme *g

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