„Zum Wohle des Kindes“

Joshi* ist 17 Wochen alt und bekommt eigentlich gar nicht richtig mit, welchen Wirbel da ein paar Beamte um seine kleine Person machen. Seine leibliche Mutter ist nach seiner Geburt für „nicht erziehungsfähig“ befunden worden und so kam er mit ein paar Wochen zuerst in eine Pflegefamilie, die bereits drei eigene Kinder hatte. Das sei für ihn das Beste, findet das zunächst zuständige Kreisjugendamt.

Dann waren da aber noch zwei Sachverständige, die wiederum der Meinung sind, Joshi* solle direkt in eine liebevolle Pflegefamilie, die ihn später adoptieren könne und wollte. Bisher hat seine leibliche Mutter allerdings keiner Adoption zugestimmt, aber das kann sich ja noch ändern.

Jetzt, wo sich das Kreisjugendamt und die Sachverständigen plötzlich so uneinig sind, schaltet sich das Familiengericht Siegburg ein, entzieht dem Kreisjugendamt die Amtsvormundschaft und lässt Joshi* schließlich zu einer Adoptivpflegefamilie in Troisdorf vermitteln.

Aber leider hat diese Märchen kein Happy End, jedenfalls noch nicht.

Denn das Kreisjugendamt lässt sich nicht einfach so in die Parade fahren und zieht mal eben vor das Oberlandesgericht. Ergebnis: Joshi* soll wieder in die Pflegefamilie. Die Adoptionspflegefamilie aus Troisdorf wartete bereits 9 Jahre auf eine Adoption, wurden auf Herz und Nieren geprüft und für geeignet befunden. Warum sollten diese Menschen dem kleinen Joshi* schaden? Wieso soll er wieder zu einer Pflegefamilie, die ihn später mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder abgeben wird, wo ihn doch dieses Paar mit dem Kinderwunsch so gerne als ihr eigenes Kind annehmen würde?

Frau Bretz-Wimmers ist derzeit die Vormünderin des kleinen Joshi*. Sie war es auch, die den Kleinen zu seiner neuen Familie in Troisdorf brachte und der nun Beugehaft und 25000 Euro Strafe drohen, weil sie die „Übergabefrist“ des kleinen Joshis*, am letzten Freitag, nicht einhielt.

Das Kreisjugendamt argumentiert im Übrigen damit, dass der kleine Joshi* ja in den ersten drei Monaten seines jungen Lebens bereits Beziehungen zu seiner Pflegefamilie und den Kindern aufgebaut hätte. Inzwischen ist Joshi* aber bereits 3 Wochen bei einer Familie, die ihn gerne adoptieren möchte, in der er sich ebenfall wohl fühlt und zu der er eine Bindung aufgebaut hat. Die Rückführung des Kindes in die frühere Pflegefamilie verstößt nach Aussagen der sachverständigen Psychologin eklatant gegen das Kindeswohl. Es wäre unverantwortlich ihn dort nun wieder heraus zu reißen und mit dem kleinen Lächeln Pingpong zu spielen, nur weil zwei Ämter Fingerhakeln spielen.

Mehrere Seiten ließen inzwischen verlauten, dass es sich bei der ganzen Angelegenheit lediglich um einen Ämterstreit handle, welcher nun auf dem kleinen Rücken von Joshi* und seinen Adoptionspflegeeltern ausgetragen wird.

Und nun warten wir mit Spannung auf den weißen Ritter, den Held dieser Geschichte, der alles zum Guten wendet. Doch dieser Held, der Mensch mit genug Entscheidungsgewalt, um dieser Farce ein Ende zu setzten, versteckt sich im Schatten, den das Urteil des Oberlandesgerichts wirft.

Der Landrat persönlich, Frithjof Kühn, kann die Entscheidung treffen, dass Joshi* in der Adoptionspflegefamilie bleibt, welche sich seit neun Jahren nichts sehnlicher als ein Kind wünscht, die als absolut geeignet empfunden wird.

Aber er tut es nicht. Da wären sie wieder, die vermeintlich politischen Entscheidungen und das fehlende Rückgrat.

Die Vormünderin hat sich bisher im Interesse des Mündelkindes standhaft geweigert, dessen Aufenthaltsort bekannt zu geben, um das Kind vor einer Herausnahme mittels Gerichtsvollzieher und Polizei zu schützen. Sie hat dies trotz aller Drohungen mit immens hohen Zwangsmitteln getan. Sie ist nun großer Sorge um dieses kleine Kind und hat sich mit Bitte um Hilfe an die Öffentlichkeit gewandt.

Personen, die sich dafür einsetzen möchten, dass das Kind in der sicheren Obhut der Adoptionspflegefamilie verbleiben kann, wenden sich bitte an den Bürgermeister der Stadt Troisdorf Herrn Uedelhofen (UedelhovenM@Troisdorf.de) oder an den Leiter des Jugendamtes der Stadt Troisdorf Herrn Pauli (PauliH@Troisdorf.de). Die Zeit drängt, denn das Kind sollte nach dem Beschluss des Oberlandesgerichtes vom 13.09.2006 unverzüglich zur früheren Pflegefamilie zurückgebracht werden, spätestens jedoch am 14.09.2006.

Fragen Sie den Landrat des Rhein-Sieg-Kreises Frithjof Kühn (frithjof.kuehn@rhein-sieg-kreis.de), ob ihm das Wohl dieses Kindes wirklich am Herzen liegt und warum er die dringende Warnung der Sachverständigen, das Kind dort zu belassen, wo es ist, hinwegsetzt mit der Begründung, er müsse einen Beschluss des Oberlandesgerichtes vollstrecken. Der Landrat ist Jurist und weiß daher sehr gut, dass er jederzeit Herr dieses Verfahrens ist und deshalb entscheiden könnte, dass das Kind in seiner jetzt vertrauten Umgebung bleiben kann.

Aktuell hat sich auch der Bonner General-Anzeiger mit dem Fall befasst.

* Name und Geschlecht des Kindes sind frei erfunden.

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Pia Drießen, Kind der 80er, Mutter von 3 (Pre)Teens (*2009, *2010, *2012). Head of Content Experience bei SaphirSolution. Bloggt seit 2002 mal lauter und mal leiser. Virtuell unterwegs auf Facebook, bei Twitter und Instagram.
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23 Gedanken zu „„Zum Wohle des Kindes“

  1. Ich finde es schrecklich, wenn persönliche (Macht-)Interessen über das Wohl des Kindes gesetzt werden. Gerade in einer so frühen Phase der Entwicklung, sollte in jedem Fall das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen. Das bedeutet aber auch, daß man in solchen Fällen gleich eine Familie sucht, die ein Kind haben wollen und entsprechende Tests etc. bestanden haben. Wer kann denn schließlich garantieren, daß eine Familie, die schon drei Kinder hat, das vierte nicht einfach nur als Klotz am Bein empfinden.
    Aber: Typisch Deutschland. Irgendwer versucht immer seine persönliche Profilierungsneurose mit so einem Fall zu befriedigen. Vielleicht würden weniger Regeln/Bürokratie in so einem Fall dafür sorgen das Wohl des Kindes im Vordergund zu halten.

  2. Die Story ist in der Tat gar fürchterlich und bezeugt eine Blödheit sondergleichen.

    Allerdings zwei kleine Nitpicks: Kreisjugendamt != Kreisjugendgericht und wohl nur ersteres ist richtig, so dass das hier ein Behördenkampf eines Amts gegen ein Gericht ist. Und die Zivilcourage heißt Rückgrat und hat nichts mit Rädern zu tun.

  3. Dieser Fall kann noch gewonnen werden! Der Landrat kann alleine entscheiden, dass das Baby bei seinen setzigen Adoptivpflegeeltern bleiben darf, die selbst kein Kind bekommen können. Wer sich dafür einsetzen möchte, schickt eine E-Mail an den Landrat des Rhein-Sieg-Kreises Frithjof Kühn: frithjof.kuehn@rhein-sieg-kreis.de.

    Ich habe mal ein Schreiben vorbereitet:

    Sehr geehrter Herr Landrat Kühn,

    Ich habe von dem tragischen Fall des 16-Wochen alten Mädchens gehört, das aus seiner jetzigen Adoptivpflegefamilie wieder in die alte Pflegefamilie zurückgeführt werden soll.

    Die Rückführung des Kindes in die frühere Pflegefamilie verstößt nach Aussagen der sachverständigen Psychologin eklatant gegen das Kindeswohl. Das Kind hat nämlich zu den jetzigen Adoptivpflegeeltern bereits eine Bindung entwickelt und würde nunmehr einem mehrfachen Orts- und Bezugspersonenwechsel ausgesetzt werden. Aus psychologischer Sicht sollte das Kind daher unbedingt dort bleiben, wo es jetzt ist.

    Wenn sie selbst Vater sind oder auch einfach nur das Herz am richtigen Fleck haben, können sie sicher nachempfinden, dass es ein unermesslicher Schmerz sein muss, sein sehnlichst erhofftes Kind wieder hergeben zu müssen.

    Das Wohl des Kindes liegt in Ihrer Hand. Nehmen Sie diese Verantwortung an und veranlassen Sie, dass das Kind in seiner jetzigen Adoptivpflegefamilie bleiben kann!

    Mit freundlichen Grüssen,

  4. cstim: Das „Kreisjugendgericht“ ist aber schon lange korrigiert. Und das Rückgrat/Rückrat ist der dämlichen Word-Rechtschreibprüfung zum Opfer gefallen. Kann man die eigentlich irgendwo ausstellen?

  5. Wenn die Mutter garkeiner Adoption zugestimmt hat, ist es doch auch garnicht sicher, dass er dort bleiben darf, oder?

    Ich will damit nicht sagen, dass ich das gezerre befürworte, aber so weit reichende Entscheidungen zu treffen, ist auch garnicht so einfach.

    Ich habe schon oft mit „nicht erziehungsfähigen“ Frauen gearbeitet und denke, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Sie ihre Meinung wieder ändert sehr groß ist.
    Man kann also garnicht von Adoptiveltern sprechen. In diesem Fall kann man jetzt also wieder drei Monate gegen drei Wochen aufwiegen, aber auch das würde doch zu nichts führen!

    Bei beiden Familien handelt es sich also zum jetzigen Zeitpunkt um Pflegeeltern und wer will jetzt entscheiden, welche besser geeignet ist?

    Aber es stimmt schon, so ein Behördenstreit sollte nicht auf so einem kleinen Rücken ausgetragen werden!

  6. Liebe Pia,

    es wäre schön, wenn du dich bei solchen Geschichten doch vorher eingehender damit auseinandersetzt. Ich kenne diesen Fall nicht, allerdings arbeitet mein Freund beim Pflegekinderdienst und der wiederum mit dem Jugendamt zusammen. In einem anderen Ort, aber die Verfahren sollten grundsätzlich gleich sein. Sollten, wie gemerkt.

    In erster Linie muss eine Suche für geeignete neue Eltern immer aus Kindeswohl-Sicht ausgehen. Also nur, weil eine Familie schon lange auf ein Kind „wartet“, ist sie deshalb nicht besser oder schlechter. Vielleicht war sie einfach bislang nicht passend.
    Außerdem muss man noch unterscheiden: Es gibt Adoptionen und Pflegeverhältnisse. Auch bei Adoptionen kann das Verhältnis zu den leiblichen Eltern zwar auch weiter bestehen, allerdings ist man „offiziell“, also rechtlich, dann mit den neuen Eltern verwandt. Pflegeltern zu sein hingegen bedeutet nicht immer, dass diese Kinder irgendwann wieder abgegeben müssen. Im Gegenteil: Ganz häufig bleiben die Kinder bis zu ihrem Erwachsensein dort. Alltägliche Sachen können von den Pflegeeltern entschieden werden, grundlegende Sachen (Operationen z. B. bedürfen allerdings der Zustimmung des Vormundes oder der leiblichen Eltern – je nachdem, wer die Vormundschaft hat).

    Zu allererst sollte man allerdings nicht verkennen, WARUM Kinder mitunter aus ihren leiblichen Familien genommen werden und dass es Außenstehenden oft nicht möglich ist, das zu beurteilen. Es gibt Kinder, die gehen ordentlich angezogen zur Schule, haben aber ein häusliches Umfeld, in dem es nur so von Würmern und anderem Zeug wimmelt. Es gibt Kinder, denen siehst du nicht an, dass sie aus Toiletten trinken müssen, dass sie geschlagen oder missbraucht werden. Oder wo die Eltern einfach nicht in der Lage sind, sie ordnungsgemäß zu versorgen. Es gibt Eltern, die können es einfach nicht umsetzen, ihren Kindern ein Fläschchen warm zu machen oder ihnen Nähe zu geben. Und das ist es ganz besonders, was Kinder brauchen! Geborgenheit und Liebe.

    Außerdem muss man mit den Worten „Bindung“ und „Beziehung“ differenziert umgehen Geschwister untereinander haben zum Beispiel immer nur eine Beziehung, nie eine Bindung. So ist es zum Beispiel auch sehr ratsam, Geschwisterkinder oft getrennt unterzubringen. Auch, wenn das auf den ersten Blick eigenwillig erscheint – aber nur so haben sie eine Chance, wieder Liebe zu erfahren. Weil dieses Empfinden dafür manchmal einfach erst wieder aufgebaut werden muss. Und wenn sie zusammen untergebracht werden, wird der Eine immer für den Anderen die Verantwortung übernehmen wollen und das ist für ein Kind nicht ausschließlich gut tuend.

    Doch ich schweife ab ;-) Also: Pflegefamilien müssen – genauso wie Adoptivfamilien – erst lange Verfahren durchlaufen, ehe sie dafür in Betracht kommen. Bei Pflegefamilien wird zudem unterschieden in Bereitschafts- bzw. Kurzzeitpflege, in Dauerpflege und Gastfamilien (für Jugendliche – eine Alternative zum Heim). Wenn Kinder kurzfristig aus ihrer Familie raus genommen werden müssen, kommen sie immer erst in diese Bereitschafts- bzw. Kurzzeitpflegefamilien. Dies ist ganz wichtig, da sich ja jemand kurzfristig dieser Kinder annehmen muss und daraus erst geprüft werden muss, was für das Kind am Besten sein wird. Beziehungsweise wer. Steht ihm ja schließlich nicht auf der Stirn geschrieben. Die Kinder bekommen kindgerecht mitgeteilt, dass dies nur eine Übergangssituation ist und für sie ab jetzt das Beste getan wird. Dann wird nach den entsprechenden zur Verfügung stehenden Bewerber geschaut, ob sie geeignet sind. Manchmal kann das auch ein paar Wochen dauern und wenige Male gab es es auch, dass diese Bereitschaftspflegeeltern zu Dauerpflegeeltern wurden. Aber erstmal stehen sie eigentlich direkt nur für den Übergang zur Verfügung.
    Manche der Dauerpflegefamilien haben sich auch als Adoptiveltern beworben. Noch ein weiterer, als der oben beschriebene Unterschied ist, dass Pflegeltern auch finanziell unterstützt werden. Je nach Sachverhalt wird dann außerdem geprüft, inwieweit die leiblichen Eltern auch noch Besuchskontakt erhalten können. Natürlich nur, wenn sie es wollen. Und natürlich – und das insbesondere – wenn es nicht kindeswohlgefährdend ist. Ist ein Kind z. B. sexuell missbraucht worden, wird ein Mitarbeiter des Pflegekinderdienstes, Vormund oder ggf. Jugendamt alles Mögliche versuchen, das zu verhindern. Stell dir nur mal vor, du seiest missbraucht worden und man würde von dir verlangen, dich mit deinem Peiniger regelmäßig zu treffen. Aus diesem Grunde ist es unter anderem auch so, dass die Adressen nicht raus gegeben werden – das Wohl des Kindes darf erstmal nicht angegriffen werden! Das kann sich später ändern, wenn alles in Ordnung ist, nur erstmal …

    Also: So ein Kind darf nicht hin und her geschoben werden, aber dass es erstmal in einer Bereitschaftspflegefamilie untergebracht wird und daraus eine ideale Familie gesucht wird, ist das Optimale für das Kind. Daraus wird dann entschieden, inwieweit die Sache weitergeht, ob die Eltern noch die elterliche Sorge behalten können und noch Besuchskontakt möglich ist. Mitunter gibt es ja auch nur vorübergehende Situationen, dann werden Kinder natürlich auch wieder zurückgeführt.

    Alle Eltern sollten froh sein, dass es die Pflegekinderdienste gibt, denn die kümmern sich wirklich um die Kinder und deren Wohl. Wenn ein Kind zur Adoption „freigegeben“ ist, unterliegt das keiner Überprüfung mehr. Natürlich gibt es Amtsmissbrauch, aber das Verfahren ist weitaus komplexer, als von dir dargestellt. Und weitaus logischer und kindeswohlgerichtet, als manchem auf den ersten Blick erscheinen mag.

    Herzliche Grüße!und alles Gute!

  7. @ Emily: Der Unterschied ist, dass das Kind von Anfang an in eine Adoptivpflegefamilie sollte, also in eine anerkannte Pflegefamilie, die das Kind auch tatsächlich mal adoptieren kann. Das Kind befindet sich derzeit in so einer Familie.

    Zudem wünscht sich die jetzige Familie schon seit neun Jahren ein eigenes Kind, die „alte“ Pflegefamilie hat schon drei leibliche Kinder.

  8. Annerose: Oh, keine Sorge, der hier geschilderte Fall wiederspricht in nicht einem Punkt deinen Ausführungen. Es wurde die Möglichkeit einer späteren Adoption durch die zweite Pflegefamilie eingeräumt. Im Falle der ersten Pflegefamilie ging es zunächst nur um eine vorübergehende Pflegefamilie.

    So oder so sehe ich auch jetzt noch keinen Grund gegeben den Säugling nun hin und her zuzerren. Zumal eine Psychologin ganz klar verlauten ließ, dass es nur zum Wohle des Kindes sei, es in seiner jetzigen Pflegefamilie (mögliche zukünftige Adoptionsfamilie) zu belassen.

    Wieso ich mich allerdings nicht eingehend mit der Geschichte im Vorfeld auseinander gesetzt haben soll bleibt mir ein Rätsel.

  9. Liebe Pia,

    mit dem Befassen meine ich die Prozesse, die dahinter stehen. Wie gesagt, es darf nie in erster Linie darum gehen, was eine Familie will oder sich sehnlichst wünscht. Und dass die eine Pflegefamilie vorübergehend für ein Kind zuständig ist, ist gut so. Ein Kind bekommt immer! etwas mit (egal, in welchem Alter). Deshalb ist es wichtig, immer! mit einem Kind zu reden und Sachen zu erklären!

    Natürlich ist es Mist, dass es da jetzt so hin und her geht. Vielleicht wollen sie ja nur deshalb erstmal das Kind noch bei der Übergangs-, also Bereitschaftspflegefamilie belassen, um dann die richtige Entscheidung zu treffen. Und da ist es piepegal, ob die künftigen Eltern das Kind auch adoptieren wollen. Wichtig ist, dass sie die Bereitschaft und Eignung haben, dem Kind bestmögliche Eltern zu sein.

    Herzliche Grüße.

  10. Liebe Annerose,

    da haben wir uns wohl mmißverstanden, denn mir geht es hier ganz sicher nicht in erster Linie darum, dass diese Familie das Kind gerne adoptieren möchte, sondern um das Kind und das ewige hin und her.

  11. Nachtrag: Entschuldige bitte, dass es vielleicht so scheinen könnte, als verteidige ich diesen Sachverhalt. Es ist halt nur ganz häufig so, dass die Medien oder Personen etwas zertreten der behaupten, was so gar nicht so ist. Da gehen häufig ganz andere Sachen ab. Und, wie gesagt, muss man zwischen Adoptions- und Pflegefamilien unterscheiden und manches eben auch im Detail und hinter der Fassade betrachten.

    Eine Menschenseele ist oft empfindlicher als auf den ersten Blick angenommen, eine Kinderseele oft noch um einiges mehr. Und die Spätschäden ganz häufig größer, als mancher glauben mag.

    Liebe, besinnliche Grüße.

  12. Liebe Blogger,
    eine liebe Freundin hat mich aufmerksam gemacht, das unser „Fall“ auch vielen anderen Menschen ans Herz geht.

    Ich bzw. wir sind die Adoptivpflegefamilie, in der Joshi zur Zeit wirklich mit ganzem Herzblut betreut wird.

    Ich möchte hier mal ganz, ganz subjektiv schildern wie es uns geht.

    Wir wünschen uns schon sehr lange, eine Familie sein zu dürfen. Von biologischer Seite soll es nicht sein. Intensiv haben wir uns darauf hin mit dem Thema Pflegekind/ Adoptivkind befasst. Wir haben uns an unser örtliches Jugendamt gewendet und dort ein intensives, aufwändiges Verfahren durchlaufen, bei dem wir uns quasi nicht nur materiell sondern auch emotional „ausziehen“ mussten. Das ist auch gut so, denn es werden ja für ein Kind Eltern gesucht und diese zukünftigen Eltern müssen eine gefestigte Beziehung haben um viele Probleme und Sorgen verkraften und für das Kind verarbeiten müssen.

    Unser zuständiges Jugendamt hielt uns für bestens geeignet, Joshi aufzunehmen und als Adoptivpflegefamilie dem Kind ein Zuhause zu geben, um später als Adoptivfamilie ihm auch Wurzeln mitzugeben ohne Angst, das es wieder diese Wurzeln verlassen müßte.

    Seit fast 4 Wochen ist Joshi nun bei uns. Die ersten Tage schaute Joshi noch skeptisch in die Welt. Mittlerweile lacht und scherzt Joshi mit uns, strahlt uns an und wir wissen, wir haben in den 4 Wochen einem Kind ein zuhause gegeben, das sehr wohl schon Bindungen aufgebaut hat und diese Bindungen werden jeden Tag mehr.

    Es ist für uns ein unerträglicher Gedanke, Joshi vielleicht wieder abgeben zu müssen. Diese 4 Wochen sind an uns nicht spurlos vorüber gegangen.

    Die Pflegefamilie in der Joshi zuvor betreut wurde, hat ein unfassbares Glück, den sie hat bereits drei leibliche Kinder. Wir wären selber überglücklich wenn wir 3 leibliche Kinder hätten. Ich wünsche mir sehr, das sie dieses Glück auch zu schätzen weis und jeden Tag dafür dankbar ist, gesunde Kinder zu haben.

    Wir wünschen uns für uns nichts anderes und sind laut des Jugendamtes auch das richtige Paar, um Joshi eine Familie zu sein.

    Bitte helft uns das Joshi bei uns bleiben kann.

    Pia, Du hast gut recherchiert, herzlichen Dank.

    Soweit noch Fragen offen sind, die nicht unter den Datenschutz fallen, werde ich sie im Laufe des Tages gerne beantworten, soweit Joshi schläft und ich mich guten Gewissens an den PC setzen kann.

  13. Auch mich hat’s erfasst, das geht doch wohl absolut gar nicht!!! Ich hab den drei Herren mal ne Mail geschickt und zwar die, die wahrscheinlich jetzt schon viele vor mir geschickt haben, kurz: lasst das kind dort, wo es jetzt ist! Hoffentlich wird sich alles noch zum Guten wenden!!!

    Ich drücke den Adoptivpflegeeltern ganz doll die Daumen!!!!

  14. Sehr geehrte Adoptivpflegemutter,

    zum Einen ist mit einer größeren Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass das Kind bei Ihnen verbleiben wird. Für ein Kind dieses Alters ist ein Zeitraum von vier Wochen ein sehr langer Zeitraum, sodass es im momentanen Zeitpunkt das Beste für das Kind wäre, bei Ihnen zu bleiben.

    Nichtsdestotrotz sollte folgendes bedacht werden: Nur, weil die andere Familie bereits drei eigene Kinder hat, ist diese nicht weniger geeignet, einem weiteren Kind ein Zuhause zu geben. Im Gegenteil: Kann ein geschädigtes Kind in einem solchen Familienumfeld aufwachsen, kann dies genauso bereichernd sein wie bei einer Familie, die ihm keine Geschwister „bietet“. Und mit Sicherheit ist sich diese Familie dieses „Glückes“ bewusst! (Ansonsten hätte sie sich auch nicht zur Verfügung gestellt) Außerdem ist es Fakt, dass von Joshi aus weder zu Ihnen, noch zu der vorherigen Familie bislang Bindungen bestehen. Lediglich eine Beziehung. Das darf nie über- oder unterbewertet werden. Aber eine Bindung entsteht nunmal erst nach einem wesentlich längeren und stabilerem Zeitraum.

    Und unabhängig davon, dass ich Ihnen natürlich wünsche, Ihre Familie komplettieren zu können, dass Sie Ihre Ruhe finden und Ihre Liebe verschenken können und – insbesondere – „Joshi“ ein stabiles und liebevolles Zuhause findet, so so sollte Ihr erstes Anliegen das des Kindes sein. Worte, wie „es ist für UNS ein unerträglicher Gedanke… “ oder „wir wünschen uns für UNS nichts anderes …“ sind da leder fehl am Platz.

    Mit besten Grüßen

  15. Hut ab, liebe Adoptivpflegemami. Es ist sehr mutig, dass Du hier persönlich berichtest, wie es Euch und Joshi geht. Ich wünsche Euch eine schöne, gemeinsame Zukunft!

  16. Soweit ich es lesen kann, ist bei der jetzigen Pflegefamilie der Wunsch nach einem Adoptivkind sehr gross. Eltern, die ungewollt kinderlos bleiben, sind da auch durch die lange Beschäftigung mit dem Thema in einer besonderen emotionalen Lage. Tatsache ist, dass einer Adoption nicht zugestimmt wurde. Ohne die Details des Falls zu kennen, halte ich es für unverantwortlich, ein Neugeborenes in eine Familie zu geben, die eigentlich eine Adoption erwartet, obwohl das Kind irgendwann wieder aus der Pflegschaft geholt werden kann.

    Wenn ich so Sätze lese wie: „Die Pflegefamilie in der Joshi zuvor betreut wurde, hat ein unfassbares Glück, den sie hat bereits drei leibliche Kinder. Wir wären selber überglücklich wenn wir 3 leibliche Kinder hätten. „, „Zudem wünscht sich die jetzige Familie schon seit neun Jahren ein eigenes Kind, die „alte” Pflegefamilie hat schon drei leibliche Kinder.“, dann merke ich, dass da was schief läuft. Es geht um das Wohl des Kindes und auch der Beziehung zur leiblichen Mutter, die ja einer Adopotion bisher nicht zugestimmt hat – und nicht um die gerechte Verteilung von Kindern. Wenn das Kind in dieser Familie bleibt, dann wird sie alles auch später tun, um der Kindsmutter das Kind vorzuenthalten (meine persönliche subjektive Einschätzung). Und die Entschlossenheit kann man auch an dem Medien- und blogrummel erkennen.

  17. Absolut nicht in Ordnung, Kompetenzgerangel auf dem Rücken eines Kindes auszutragen. Ja.

    Allerdings scheint mir das die Sicht auf die Angelegenheit aus nur einem Blickwinkel zu sein, nämlich die Sicht der derzeitegen Pflege und künftigen Adoptiveltern. So besteht die Gefahr, das wir hier wesentliche Sachverhalte nicht kennen und demzufolge einen falschen Eindruck von der Sache erhalten.
    Was meint denn z.B. die vorherige Pflegefamilie?

    Welche Gründe bewegen das Jugendamt, vor den Kadi zu ziehen, wenn absehbar ist, das die zweite und derzeitge Pflegefamilie zumindest gleichwertig oder vielleicht sogar besser für das Kind sorgen kann? Kann ein Sachbearbeiter im Jugendamt besser als die betreuende Psychologin einschätzen, was besser für die Entwicklung des Kindes ist?

    Im Zweifelsfall würde ich auf jeden Fall die Entscheidung der Psychologin unterstützen.

  18. In erster Linie geht es 100%ig um das Wohl des Kindes. Leider ist und bleibt mir das hin und her der Behörden unverständlich. Bedenklich finde ich aber genau den Aspekt, dass der Familie die schon so lange auf eine Adoption wartet eben aufgrund der fehlenden Entscheidung der Mutter keine Garantie gegeben werden kann. In 4 Wochen haben sie schon eine emotionale Bindung aufgebaut, nicht zu erahnen der Schmerz ihn wiederherzugeben. Aber was ist, wenn die Mutter keiner Adoption zustimmt und diese Situation nach Jahren eintritt? Das sie dann das Kind wiederhergeben müssen – dies stellt eine unvorstellbare emotionale Belastung dar und sollte adoptivwilligen und adoptivfähigen Eltern nicht zugemutet werden. Für sie ist es meiner Meinung nach besser ein Kind zu bekommen, dass sie adoptieren können ohne hin und her. Dafür ist es in dem Fall zu spät. Ich wünsche viel Kraft mit dem Funken Hoffnung, dass die Adoptivfamilie ihn adoptieren und damit „behalten“ kann – auch im Sinne von Joshi. Damit nicht er schon so früh unter fehlenden dauerhaften Bezugspersonen leiden muss.

  19. liebe pia!

    danke, dass du diesen fall publik machst!

    zum fall selbst: nach meinem wissen, ist das kindeswohl immer an erster stelle, also ist doch wohl zu hoffen, dass das kind dort bleiben darf, wo es ihm im moment am besten geht!?

    ansonsten – kinder sind die besten opfer für gewalt! und zwar am leichtesten dann, wenn erwachsener behauptet, nur das beste für das kind zu wollen!

    bleib dran
    alles liebe
    hans

  20. Ein wenig befremdend ist, dass so viel Geheimnis um den Aufenthaltsort des Säuglings gemacht wird. Zum einen wissen die vielen Zeitungen, die über den Fall berichten sicherlich wer „Joshis Adoptivpflegemami“ ist. Zum anderen hat „Joshis Adoptivpflegemami“ im Internetforum und sogar auf Fotoseiten soviel Infos über sich gepostet, dass eine Identifikation problemlos möglich wäre.

    Alles web2.0 oder was?

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