Bauchwehdingse

Morgen kommt meine Beleghebamme Claudia für 2 Stunden vorbei. Wir wollen die Krankenhausanmeldung fertig machen, meine Geburtsvorstellungen besprechen, über das Stillen und das Wochenbett reden … ich freu mich darauf. Auf der anderen Seite wird sie morgen wahrscheinlich auch Ihre Rufpauschale von 250 Euro haben wollen und da setzen bei mir echte Bauchschmerzen ein. Es ist nicht so, dass wir den Betrag nicht aufbringen wollen oder könnten. Wir können es nur gerade jetzt im Moment nicht.

Der Grund ist schnell erklärt: ich habe Elterngeld bis zum 1. Geburtstag des Quietschbeus erhalten. Ab dem 3. Lebensmonat des Herrn Minimiez werde ich wieder das volle Elterngeld erhalten. In der Zwischenzeit erhalte ich ja Mutterschutzgeld und das ist nicht mal die Hälfte von dem, was ich an Elterngeld erhalte. Es fehlt also in den kommenden 2 Monaten richtig „Dickes“. Da habe ich mich einfach verkalkuliert bzw. bin einfach von einem falschen Sachstand ausgegangen. Ich hatte verdrängt, dass mein AG ja nicht auf mein letztes Netto aufrundet, da ich ja in den letzten 12 Monaten gar nicht arbeiten war. Dummheit meinerseits!

Folglich muss ich Claudia morgen irgendwie klar machen, dass ich ihr gerne den vollen Betrag sofort zahlen würde, das aber leider nicht kann. Solche Gespräche mag ich gar nicht, einfach weil ihr das Geld zusteht und … ach, shit.

Ich hoffe sehr, dass sie sich möglicherweise auf eine Ratenzahlung einlässt. Und ich habe mir vorgenommen, dass ich das Thema ganz zu Beginn unseres Gespräch klären werde, einfach um ihr die Option offen zu lassen, die Rufbereitschaft dann abzulehnen. Das ist ja ihr gutes Recht!

Ach, ich könnte gerade Heulen. Das wird eine scheiß Nacht!

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Pia Drießen, Kind der 80er, Mutter von 3 (Pre)Teens (*2009, *2010, *2012). Head of Content Experience bei SaphirSolution. Bloggt seit 2002 mal lauter und mal leiser. Virtuell unterwegs auf Facebook, bei Twitter und Instagram.
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17 Gedanken zu „Bauchwehdingse

  1. Oh das ist eine blöde Situation. Aber die Situation kennt sie sicher auch von anderen (werdenden) Müttern und wird Verständnis haben.
    Ich hoffe sie stimmt einer Ratenzahlung zu!

  2. Hey, nicht weinen! Du bist sicher nicht die erste, die den Betrag nicht sofort zahlen kann. Bestimmt hat deine Hebamme Verständnis dafür, wenn Du ihr erstmal eine Anzahlung leistest. Muss sie nicht auch erst die Leistung erbringen, also, die Bereitschaft leisten? Ich drück die Daumen, dass Du trotz allem gut schlafen kannst und wünsche gute Träume!

  3. Frau Miez, nun legen Sie sich erstmal ins Bett und weinen Sie nicht!
    Bauchweh hilft doch jetzt keinem weiter, und von 250 Euro kann und darf die Welt nicht untergehen. Ich bin ganz sicher, da findet sich ne Lösung mit der Hebamme. Und notfalls legen eben circa 25 Blogger zusammen!:-)

    1. Die Idee ist wirklich sehr lieb und rührt mich auch sehr, aber es ist ja nicht so, dass wir das Geld gar nicht hätten. Wir haben es nur JETZT GERADE nicht …

      Es war unsere Entscheidung eine Beleghebamme zu wählen, also werden wir auch selber dafür aufkommen. Dennoch: wirklich sehr lieb von Euch :)

  4. Jaaa. Aber hallo. Da legen sofort ein paar Mädels was dazu wenns darauf ankommen würde.

    Lohnt es wenn ich schreibe mach dir keine Gedanken? Ich kenn das ja von mir, ich kann bei so was bis es geklärt ist, eh nicht schlafen.

    Ich denke deine Hebamme wird dich gut einschätzen können und damit einfach das Vertrauen auch in euch haben. Es ist ja nicht so als wenn ihr sie veräppeln wollt es ist einfach eine Fehlkalkulation und sowas kann einfach mal vorkommen.

    Lass deinen Kopf nicht zu sehr kreisen, du Liebe *drück*

  5. Ich hatte zum Glück daran gedacht, dass das zweite Elterngeld gravierend geringer ausfallen wird, wenn man nach dem ersten Geburtstag des Kindes nicht wieder voll arbeiten geht. Daher gehe ich jetzt für vier Monate arbeiten, bis mein zweites Elterngeld kommt. Etwas blöd, aber sonst bringt uns das in ganz arge finanzielle Bedrängnisse.

    Zur Hebammenpauschale: Es gibt in Deutschland genau eine einzige gesetzliche Krankenkasse, die diese Pauschale übernimmt. Ich habe vorgestern bei meiner alten Kasse gekündigt und den Wechsel in die Wege geleitet. Dir hilft es nun vermutlich nicht mehr viel, aber vielleicht liest es jemand anders hier und hat noch etwas davon.

    Ich habe hier etwas mehr darüber geschrieben.

    Und Du lass den Kopf nicht hängen! Ihr habt das Geld vielleicht jetzt nicht, aber 250 Euro sind auch nicht so der Riesenbetrag, an dem man ewig abstottert. Deine Hebamme wird sich sicher darauf einlassen, das Geld ein wenig später zu bekommen. Ich drücke die Daumen!

    1. Ich werde ja wieder den kompletten Elterngeldbetrag erhalten, da die Zeiträume in den letzten 12 Monaten, in denen Elterngeld oder Mutterschutzgeld bezogen wurde, durch die Monate vor dieser Zeit zu ersetzten sind. Elterngeldzahlung endete am 02.05., Mutterschutzgeld kam am 07.05.

      Nur sind die 14 Wochen Mutterschutzgeld halt diesmal deutlich geringer, da mein AG ja nicht auf mein letztes Netto aufrundet. Logisch. Habe ich aber vorher nicht dran gedacht. Selber schuld, also.

      1. Oh.. ich glaube, jetzt hab ich es verstanden. Und fürchte fast, dass mir dasselbe bevorsteht. Ich rufe gleich mal meinen Arbeitgeber an. Das wäre ziemlich bitter.

  6. Ich bin jetzt etwas spät dran, aber: es ist ja nicht so, dass man in den Mutterschutzmonaten grundsätzlich kein Elterngeld kriegt, sondern nur so, dass das Mutterschutzgeld auf das Elterngeld angerechnet wird. Das heisst, wenn man normal vorher arbeiten war, ist das Mutterschutzgeld = Netto und damit mehr als Elterngeld=67% von Netto.
    Wenn jetzt aber das Elterngeld mehr wäre, dann schleunigst von Anfang an Elterngeld beantragen auch für die ersten beiden Monate – am Ende müsstest Du in diesen Monaten dasselbe wie in den folgenden Monaten kriegen. Wenn ich nicht einen ganz argen Denkfehler habe.

    Bei mir z.B. war es auch wegen der Monatsanfänge und so weiter so, dass ich im zweiten Monat noch einen winzigen Teil Elterngeld obendrauf gekriegt hab, weil das Mutterschutzgeld niedriger war, Monatsanfang und sowas.

    1. Äh, ich gestehe dass ich nur Bahnhof verstehe.
      Noch mal die Eckdaten: Elterngeld endete mit dem 02.05.
      MuSchu begann am 07.05.

      Da wird nix vom einen aufs andere angerechnet.

      1. Ja, stimmt. Ich gebe zu, mein Teildenkfehler war die Mutterschutzzeit vor der Geburt. Daran hatte ich nicht gedacht. Da ist es tatsächlich nur das Geld von der Krankenkasse, weil Du in Elternzeit bist.

        Aber nach der Geburt bekommst Du eben nicht erst ab dem 3. Lebensmonat, sondern ab dem ersten Lebenstag des Herrn Minimiez den vollen Betrag. Vom Elterngeld wird dabei ein Teil abgezogen, weil Du den als Mutterschaftsgeld bekommst, aber in der Summe ist es das Gleiche. Das meinte ich. Es wird also nur in den – sagen wir – 6-8 Wochen vor der Geburt deutlich weniger, aber nicht für die ganzen 14 Wochen Mutterschutz.

        Habe ich mich jetzt besser ausgedrückt, oder reden wir total aneinander vorbei?

        1. Jetzt habe ich verstanden was DU meinst, bin aber dennoch verwirrt. Beim QB gab’s das Elterngeld erst nach dem 2. Lebensmonat, eben weils in den ersten Monaten ja Mutterschutzgeld gab. Aber das ist diesmal ja weniger, richtig. Also bekämen wir das EG (erstmal anteilig) diesmal früher? Ist das so?

  7. (kann nicht direkt unter Dir antworten)
    Ja, genau. Man bekommt immer ab der Geburt Elterngeld, nur ist eben normalerweise (wenn man vorher gearbeitet hat) das Mutterschaftsgeld mit dem Zuschuss vom Arbeitgeber höher als das Elterngeld. Wenn es niedriger ist, müsstest du den Restbetrag zur Normal-Elterngeld-Höhe über das Elterngeld bekommen. (Anrechnung von Mutterschaftsgeld, §3 BEEG, falls Dir das formell weiter hilft).

    Ich würde also auf jeden Fall rechtzeitig auch für die ersten beiden Monate beantragen. Sollte sich lohnen. Und den Geschwisterbonus kriegt ihr ja auch noch obendrauf (10%, glaube ich?). Vielleicht macht das die Rufpauschale etwas leichter :)

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